Anwaltskanzlei Sturm Hofweg 20 - 71640 Ludwigsburg Tel.: 07141 / 290623 info@rechtsanwaltsturm.de
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Anwaltskanzlei Sturm

 

Willkommen auf der Homepage der Anwaltskanzlei Sturm. Als in Ludwigsburg im Stadtteil Oßweil ansässige moderne straf-, zivil- und steuerrechtlich orientierte Anwaltskanzlei wollen wir Sie gerne auch online mit allen Informationen rund um die Kanzlei versorgen.

 

Die Stärke der Kanzlei liegt in der persönlichen Betreuung der Mandanten. So kann sich jeder Mandant gewiss sein, stets über einen festen Ansprechpartner für die Bearbeitung seines Rechtsfalles zu verfügen. Ziel der anwaltlichen Vertretung ist das Erreichen einer interessengerechten Lösung - selbstverständlich unter Beachtung der wirtschaftlichen Folgen - für den Mandanten. Eine langjährige Beratungs- und Prozesserfahrung ist ihr Garant dafür, dass - ob Unternehmer oder Verbraucher - Ihr finanzielles Interesse  im Mittelpunkt steht.

 

Überregionalen Ruf erlangte die Kanzlei auf dem Gebiet des Erbrechts durch die Vortragsreihe "Erben und Vererben" sowie den regelmäßig erscheinenden Pressemitteilungen zu den Themen "Testament", "Vorsorgevollmacht", "Patienten- und Betreuungsverfügung".

 

Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei ist das Schmerzensgeld- und Opferrecht. Bereits seit 2002 ist Rechtsanwalt Sturm stellvertretender Außenstellenleiter des Vereins "Weißer Ring" in Ludwigsburg. Er führte zahlreiche Schmerzensgeldprozesse und tritt regelmäßig als Nebenklägervertreter in Strafprozessen wegen Kapital- und Sexualdelikten auf.

 

Als Strafverteidiger spezialisiert er sich auf das Jugend- und Betäubungsmittelstrafrecht, das Verkehrsstrafrecht sowie auf die Vertretung in Bußgeldverfahren.

 

Die zivilrechtliche Schwerpunktsetzung von Rechtsanwalt Tetz auf dem Gebiet der Unfallregulierung, des Versicherungsrechtes, des Mietrechtes  und des Arbeitsrechtes runden das Kanzleiprofil ab.

 

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, so rufen Sie uns unter Tel.: 07141 / 290623 an. Wir sind stets um die Vergabe möglichst kurzfristiger Termine bemüht. Gerne terminieren wir für Berufstätige auch am Abend. In begründeten Ausnahmefällen - so beispielsweise bei eingeschränkter Gehfähigkeit - führen wir zudem Hausbesuch durch.

 

Wir akzeptieren alle Rechtsschutzversicherer und fragen - falls Sie dies wünschen - Ihren Versicherer um Deckung Ihrer Angelegenheit an.

 

 

Rechtsanwälte
Torsten Sturm und Michael M. Tetz